Historie des Mini- bzw. Miniaturgolfs
Das klassische Golf, dessen Ursprünge im 15. Jahrhundert liegen sollen, war Leuten in gesellschaftlich bedeutenden Stellungen vorbehalten. Und da ein Golfplatz mit 18 Löchern auch eine Menge Platz beansprucht, kam schon früh die Idee auf, eine kleinere Variante des Golfspiels zu schaffen. Um das "Putten" besser üben zu können, wurden die so genannte "practice putting greens" auf jedem Golfplatz eingerichtet. In Amerika war das Interesse am Golf so groß, dass auch in vielen Großstädten derartige Übungmöglichkeiten angeboten wurden.
Erste Ansätze für ein "Golfspiel auf Bahnen" sind in den 20er-Jahren dieses Jahrhunderts festzustellen. Auf überdachten Bretterbahnen dienten kleine Türen oder Figuren als Hindernisse. Um 1930 konnte man zum Beispiel in London in fast allen Parks der Stadt auf Rasen-Anlagen spielen. In Amerika erfreute sich das "Kleingolf-Spiel" so großer Beliebtheit, dass bis Ende der 30er-Jahre 30.000 Anlagen entstanden,die aber keinen festgelegten Normen unterworfen waren. Ähnliche Bahnen gab es zu der Zeit auch schon in Deutschland, sie verschwanden aber nach einigen Jahren wieder von der Bildfläche.
Die eigentliche Geburtsstunde des Bahnengolfsports schlug 1953 in Locarno. Der Schweizer Paul Bongni setzte nach zweijährigen Konstruktionsplanungen seine Idee um, einen genormten Golfplatz für Jedermann zu bauen. Dabei befolgte er die vom Golf bekannten Grundsätze des sportlichen Spiels: Auf 18 Bahnen muss der Ball mit einem Schläger über eine bestimmte Distanz und diverse Hindernisse ins Loch geschlagen werden. Die natürlichen Hindernisse des klassischen Golfs ersetzte Bongni durch künstliche Aufbauten. Seine Bahnen meldete er unter dem Namen "Minigolf" als Patent an und schuf damit die Voraussetzung, dass baugleiche Minigolfbahnen nach denselben Kriterien überall angelegt werden konnten. 1962 existierten in Europa bereits rund 120 Minigolf-Sportanlagen.
Kurz nachdem die erste Minigolfanlage Deutschlands in Traben-Trarbach eröffnet worden war, wurde 1956 ein weiteres genormtes Bahnengolfsystem aus der Taufe gehoben. Die von dem Hamburger Geschäftsmann Albert Rolf Pless entwickelte Miniaturgolfanlage unterschied sich vom schweizerischen Minigolf erheblich: Die Bahnen bestanden aus transportablen Fertigteilen, die in ihren Abmessungen wesentlich kleiner waren als eine Minigolfpiste. Während die Bahnen beim Minigolf 12 m lang und 1,25 m breit waren, betrugen die Ausmaße einer Miniaturgolfbahn nur 6,25 m Länge und 0,9 m Breite. Die Bahnbezeichnung "Miniatur-Golf" wurde ebenfalls gesetzlich geschützt. Die beiden Systeme, Minigolf und Miniaturgolf, gingen von nun an getrennte Wege.
Der 1956 gegründete "Deutsche Minigolf Sportverband" (DMS) wurde 1962 vom Deutschen Minigolf Verband (DMV) abgelöst, in dem sich 43 Vereine zusammen schlossen. Die 1. Deutsche Minigolf-Meisterschaft wurde 1955 in Traben-Trarbach als international offene Veranstaltung, ähnlich heutigen Jedermann-Turnieren ausgetragen. 1959 in Murnau fand erstmals ein Mannschaftswettbewerb statt.
Im Miniaturgolfsport wurden 1959 die ersten Vereine gegründet, nachdem bereits 1957 der "Deutsche Allgemeine Miniaturgolf-Sportverband"(DAMS) entstanden war. An der 1. Deutschen Miniaturgolf-Meisterschaft 1960 in Berlin nahmen 118 Aktive teil. Platzbesitzer und Lizenznehmer schlossen sich 1962 zum "Internationalen Förderverband des Miniaturgolf-Sportes" (IFV) zusammen und riefen den IFV-Pokal, ein Vergleichskampf zwischen Auswahlmannschaften, ins Leben.
Am 1.Oktober 1966 schlossen sich dann alle Spartenverbände des Kleingolfsports zum "Deutschen Bahnengolf-Verband" (DBV) zusammen. Drei Jahre später wurde der DBV als 41. Dachverband im "Deutschen Sportbund" aufgenommen. Seit 1972 wird der Spielbetrieb nach den DBV-einheitlichen Spielregeln und Ordnungen durchgeführt.
Allgemeines:
Bahnengolf wird mit Ball und Schläger auf einem Bahnengolfsportplatz gespielt. Zweck dieses Spieles ist es, den Ball mit möglichst wenigen Schlägen vom Abschlag ins Ziel zu bringen.
Ballwahl / Schlag:
Für das Spiel an einer Bahn ist pro Spieler jeweils nur ein Ball zugelassen.
Ein Ball, der beim Bespielen einer Bahn so stark beschädigt wird, dass er nach Ansicht eines Schiedsrichters nicht ordnungsgemäß weitergespielt werden kann, oder der an einer Bahn verloren geht (und nicht innerhalb 5 Minuten gefunden wird), wird unter Anrechnung eines Zusatzpunktes durch einen anderen Ball ersetzt. Der neue Schlag ist vom letzten Ruhepunkt des beschädigten bzw. vermissten Balles auszuführen.
Zur Vorbereitung des Schlages ist der Ball mit der Hand auf das Spielfeld zu legen. Ausnahmen sind nur Körperbehinderten oder Spielern mit Ausnahmegenehmigung (Gesundheitsgründe) gestattet. Spielerinnen/Spieler der Seniorenklasse I und II ist es freigestellt, den Ball mit der Hand oder Schläger auf das Spielfeld zu legen.
Der im Spiel befindliche Ball darf nur durch einen Schlag mit dem Schläger fortbewegt werden. Er darf nur aus der Ruhestellung gespielt und vom Schläger nur im Moment des Schlages berührt werden.
Vor jedem Schlag ist Schlagstellung einzunehmen. Der Schläger ist mit beiden Händen zu führen (Ausnahme: Armbehinderte).
Ein Schlag ist ausgeführt, wenn der Ball bei Schlagbereitschaft den Schläger berührt und dadurch in Bewegung versetzt wird.
Schläge sind zu werten, wenn der Ball im Spiel ist. Absichtsloses Berühren des Balles ohne eindeutige Schlagbereitschaft gilt nicht als Schlag.
Ball im Spiel:
Wenn er durch einen Schlag vom Auflagepunkt der Abschlagsmarkierung in Bewegung gesetzt wird und auf dem Weg zur Grenzlinie bzw. Hindernis ist oder nach korrekter Überwindung der Grenzlinie, wenn er sich innerhalb des Spielfeldes, aber außerhalb des Zieles befindet.
Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn:
Eine Bahn darf bespielt werden, wenn der Vorspieler sein Spiel an der Bahn beendet und sie verlassen hat.
Bei Gruppenspiel muss jede Bahn während eines Durchganges stets in der gleichen Reihenfolge bespielt werden. Eine neue Bahn darf erst bespielt werden, wenn der letzte Spieler der betreffenden Spielergruppe sein Spiel an der vorhergehenden Bahn beendet hat.
Abschlag und Ablegen:
Verlässt der im Spiel befindliche Ball nach korrekter Überwindung der Grenzlinie die Bahn, wird er dort wieder eingelegt, wo er sie verlassen hat.
Überwindet der im Spiel befindliche Ball ein etwa vorhandenes zweites oder drittes Hindernis auf einem nicht vorgesehenen Weg, wird er dort vor dem Hindernis wieder eingesetzt, wo er seinen korrekten Lauf beendet hat.
Bleibt ein im Spiel befindlicher Ball an einem Hindernis oder der Bahnbegrenzung liegen, so darf er nur mit der Hand rechtwinklig abgelegt werden, soweit dies zur Vorbereitung eines neuen Schlages dient, und zwar von einem Hindernis in Spielrichtung bis zu 30 cm, in allen anderen Fällen bis zu 20 cm Abstand.
Ist der im Spiel befindliche Ball in einem Hindernisaufbau liegen geblieben, so muss er in die Richtung abgelegt werden, aus der er gekommen ist.
Läuft ein im Spiel befindlicher Ball hinter die Grenzlinie zurück und kommt dort zur Ruhe gilt:
a) Bei Bahnen mit Hindernisaufbauten ist der Ball, gegebenenfalls unter Beachtung der Ablegerichtlinien, von dort weiterzuspielen, wo er die Grenzlinie passiert hat.
b) Bei Bahnen ohne Hindernisaufbauten ist der Ball, gegebenenfalls unter Beachtung der Ablegerichtlinien, von dort weiterzuspielen, wo er zur Ruhe gekommen ist.
Der Liegepunkt eines abgelegten bzw. versetzten Balles darf vor dem Schlag nicht noch mal verändert werden.
Ist eine Bahn nur von der Abschlagmarkierung spielbar, ist jeder Schlag von dort auszuführen.
Der Ball muss mit seinem Auflagepunkt die Markierung noch berühren.
Lauf des Balles:
Für die Sauberkeit ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Zufällige Behinderungen dürfen nicht beseitigt werden, solange sich der im Spiel befindliche Ball in Bewegung befindet.
Der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles darf nach dem Schlag weder durch den Spieler noch durch eine andere Person absichtlich beeinflusst werden (Windabschirmung außerhalb der Bahn ist erlaubt).
Wird der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles durch äußere Einwirkung (kein Witterungseinfluss) beeinflusst, so ist ohne Bevorzugung oder Benachteiligung des Spielers durch ein Mitglied des Schiedsgerichts ein neuer Schlag festzusetzen.
Geschah die äußere Einwirkung vor Überwinden der Grenzlinie, hat der neue Schlag vom Abschlag als Wiederholung zu erfolgen, also keine Anrechnung eines Punktes.
Bei Beeinflussung hinter der Grenzlinie auf dem Weg zum Ziel gilt allgemein: neuer Schlag von einem Punkt im Zielkreis, kein Wiederholungsschlag. Alle Schläge sind als Punkte anzurechnen.
Hat der im Spiel befindliche Ball eindeutig geruht, und wird er danach durch äußere Einwirkung wieder in Bewegung gesetzt, muss er auf den Ruhepunkt zurückgelegt werden.
Nach Informationen des Deutschen Bahnengolf-Verbandes